Beschreibung aller Leistungen zur Durchführung eines Bauvorhabens_

Von der ersten Idee zum fertigen Bauwerk sind während des Bauprozesses zu unterschiedlichen Zeiten aus Seiten des Architekten und des Ingenieurs verschiedene Leistungen zu erbringen. Da vor allem privaten Bauherrn recht selten mit dem Leistungsbild von Architektur- und Ingenieurbüros in Kontakt kommen, wird in diesem Dokument versucht, alle Leistungen anschaulich und vereinfacht darzustellen und den Zusammenhang zwischen diesen aufzuzeigen.

Beim Bau und Planung von Gebäuden im Hochbau gibt es insgesamt 9 Leistungsphasen. Diese Leistungsphasen definiert § 3 der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen). Die Leistungsphasen gliedern die Gesamtleistung von Architekten und Ingenieuren in einzelne Teile und dienen als Grundlage für die Vergütung. Neben den zuvor genannten Leistungen der Architekten sind bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten die Leistungen des Ingenieurs notwendig.

Diese gliedern sich wiederum in 6 Leistungsphasen.

Der schematische Ablauf eines Bauvorhabens auf der nächsten Seite beschreibt und verdeutlicht die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Leistungsphasen des Architekten und des Ingenieurs. Auf den weiter folgenden Seiten sind die einzelnen Leistungsphasen des Architekten und des Ingenieurs detailliert beschrieben.

Schematischer
Ablauf eines Bauvorhabens_

Ideen- & Konzeptphase

Planungsphase

Bauphase

Fertigstellung

Leistungsphasen 1 – 9 der Objektplanung_

Architekten*innen entwerfen Bauwerke und städtebauliche Anlagen vorwiegend im Bereich Hochbau. Sie planen und überwachen die Ausführung des Baus und berücksichtigen gestalterische, technische, wirtschaftliche, ökologische sowie soziale Aspekte. Das Berufsbild vom Architekten ist an der Schnittstelle zwischen Auftraggeber und den Planungsbeteiligten, Behörden und Ausführenden angesiedelt.

In einem ersten Schritt der Planung werden die Vorstellungen und Anforderungen der Bauherren in Erfahrung gebracht. Die unterschiedlichen Bauphasen werden mit dem Bauherrn besprochen und zeitlich abgesteckt.
In dieser ersten Planungsphase werden grundlegende Fragestellungen beantwortet: Wo und wann soll gebaut werden? Wofür soll das Gebäude genutzt werden? Welches Grundstück ist für das Bauvorhaben geeignet? Um diese Fragen zu beantworten, unterstützt der Architekt den Bauherren beispielsweise bei Ortsbesichtigungen. Sobald die Finanzierungsfrage geklärt ist, wird der Ablauf der weiteren Bauphasen besprochen.

Nachdem die Erstgespräche mit dem Bauherrn geführt und die Finanzierung des Projektes grundsätzlich geklärt ist, folgt die Vorplanung als nächste Bauphase. Ein erster konkreter Entwurf (Planungskonzept) sowie eine Kostenschätzung (Kostenvoranschlag) werden vom Architekten erstellt.
Bis vor ein paar Jahren wurden Pläne noch per Hand gezeichnet, heute können Vorentwürfe mit moderner Software (CAD & BIM) zum Leben erweckt werden. Dadurch kann der Architekt beteiligte Behörden wie z.B. das Bauordnungsamt direkt in die Bauplanung integrieren. Details spielen bei der Vorplanung noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion des Gebäudes, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, als auch die Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung, Ökologie und die Genehmigungsfähigkeit.

Sobald die Kostenschätzung vom Bauherrn bewilligt ist, erfolgt die weitere Ausarbeitung des Vorentwurfs. Das Modell wird nun vollständig erstellt und geplant. Während der Entwurfsplanung werden nun auch städtebauliche, gestalterische, soziale und rechtliche Voraussetzungen in die Planung mit aufgenommen. Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.

Die Genehmigungsplanung knüpft an die Ergebnisse der vorangegangenen Phasen nahtlos an. Die bisherigen Entwürfe werden dafür genutzt, die Genehmigung des Bauprojektes zu beantragen. Der Architekt verpackt die Ergebnisse des Vorentwurfes in genehmigungsfähige Pläne, welche den Anforderungen der Baubehörden entsprechen. Mit den vom Amt verlangten Formularen, Berechnungen und Bauplänen wird der Antrag für das Bauprojekt gestellt.

Der Architekt arbeitet die Ergebnisse der bisherigen Entwürfe im engen Austausch mit Fachplanern weiter aus und bereitet eine exakte Berechnung aller benötigten Baustoffmengen (Massenermittlung) vor. Diese Mengen dienen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse (Angebotsunterlagen).

Auf Grundlage dieser Daten bespricht der Architekt mit dem Bauherrn Details wie z. B. Fachplaner. In der Regel sind zu diesem Zeitpunkt die beauftragten Handwerker bereits beratend eingebunden und werden vom Architekten koordiniert. Zusammen mit den Angaben der Fachplaner erstellt der Architekt eine detaillierte Objektbeschreibung. Diese Unterlagen bilden schließlich die Basis für die Arbeit der Handwerker und Fachfirmen.

Vergabeunterlagen werden von den Architekten zusammengestellt.

In dieser Bauphase muss die Auftragsvergabe an die einzelnen Handwerksfirmen vorbereitet werden. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Vergabeunterlagen zusammengestellt, Gespräche mit Fachfirmen geführt und Kostenvoranschläge eingeholt.

Die Gewerke werden hierfür in Leistungspakete aufgeteilt. So können zum Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ die Dacheindeckung und die Dachabdichtung gehören. Die erforderlichen Verträge mit Fachfirmen werden ebenfalls vom Architekten vorbereitet.

Diese Leistungsverzeichnisse werden schließlich an die Firmen der einzelnen Gewerke versendet. Leistungsverzeichnisse sind Angebotsunterlagen, in die Anbieter ihre Preise für die einzelnen Positionen eintragen. Dadurch, dass alle eingeladenen Anbieter die gleichen Angebotsunterlagen bekommen, ist ein direkter Angebotsvergleich uneingeschränkt möglich.

Der Architekt erstellt eine Liste von Firmen deren Angebote eingeholt werden sollen. Zu einem festgesetzten Zeitpunkt kommen die ausgefüllten Angebotsunterlagen an den Architekten zurück. Dieser prüft die Angebote und wertet Sie aus. Aus diesen Preisspiegeln geht eindeutig hervor, wie die einzelnen Anbieter preislich eingeordnet werden können. Der Architekt weiß jetzt, wer günstig und
wer teuer ist.

Im Allgemeinen als Bauleitung bezeichnet, stellt diese Bauphase den umfangreichsten Aufgabenbereich für den Architekten dar. Zuerst wird ein Bauzeitenplan erstellt. Dieser Zeitplan beschreibt die Zeitfenster der ausführenden Firmen und Ihre Abhängigkeiten voneinander. Ebenso wird der Fertigstellungstermin festgelegt. Gemäß diesem Zeitplan und den in den Bauverträgen festgelegten Terminen weist der Architekt die Firmen ein und kontrolliert deren Leistungsergebnisse.

Der Architekt überwacht die Ausführung der Arbeiten und prüft die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung. Die nach der Ausführung gestellten Rechnungen der Handwerker werden vom Architekten eingehend geprüft und bei Unstimmigkeiten nachverhandelt. Nach der Fertigstellung einer Bauleistung nehmen Architekt*in und Bauherr gemeinsam die Bauleistung unter Berücksichtigung von eventuell aufgetretenen Mängeln und Restarbeiten ab.

Die Objektbetreuung im Bauwesen hat nichts mit der Bauleitung oder der Bauüberwachung zu tun. Diese Leistungsphase beinhaltet eine Objektbegehung nach Fertigstellung des Bauwerks zur Mängelfeststellung. Hierbei sind zentrale Aufgaben das Einhalten von Verjährungsfristen, die Überwachung der Beseitigung von Mängeln und die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen geachtet werden.

Leistungsphasen 1 – 6 der Tragwerksplanung / Bauphysik_

Wenn im Bauwesen von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Rede ist, dann werden damit in erster Linie zumeist die Planungskosten des Architekten assoziiert. Die HOAI regelt jedoch nicht nur die Vergütung der Leistungen des Planers/Architekten, sondern auch die des Ingenieurs und sonstige Fachplaner.

Aus diesem Grund wird nachfolgend auf die Ingenieurleistungen im Bereich der Tragwerksplanung näher eingegangen. Vorweg ist zu erwähnen, dass das Leistungsbild der Tragwerksplanung in Abhängigkeit vom Stand der Objektplanung in die Leistungsphasen 1 bis 6 gegliedert ist. Zwar ist die HOAI als Volltext beispielsweise im Internet frei zugänglich, sie kann jedoch aufgrund ihres Umfangs und der häufig verwendeten Formulierung als Gesetzestext, ins besonders für den Laien, der sich nicht näher damit befassen muss und möchte, womöglich schwer verständlich sein. Es werden daher die Inhalte der in der Honorarordnung beschriebenen Leistungsphasen für die Tragwerksplanung zunächst zusammenfassend dargestellt und im Wesentlichen erläutert.

Die Grundlagenermittlung (LPH1) ist als Vorbereitung zur Tragwerksplanung zu verstehen. Es müssen hierbei die Planungsgrundlagen zusammengestellt und offene Fragen abgeklärt werden. Dies kann beispielsweise Anforderungen an den Brandschutz, den Schall- oder Wärmeschutz, sowie die Art des vorliegenden Baugrundes betreffen. Bei fehlenden Planungsgrundlagen muss vom Ingenieur auf mögliche Konsequenzen hingewiesen werden. Sollte daher beispielsweise eine Baugrunduntersuchung nicht veranlasst worden sein, dann darf der Tragwerksplaner für die Bearbeitung seiner Aufgaben eine Annahme für die Bodenparameter treffen. Damit verbunden ist das Risiko, dass die Gründung des Bauwerkes, je nach dem tatsächlich vorhandenen Baugrund, unter- bzw. überdimensioniert wird, was einerseits zu Schäden am Bauwerk oder andererseits zu höheren Baukosten führen kann. Sofern der Planer seiner Prüf-, Warn- oder Hinweispflicht nachgekommen ist, ist seine Planung in der Regel dennoch frei von Mängeln.

In der Vorplanung (LPH2) wird der Entwurf einer Objektplanung auf deren Umsetzbarkeit untersucht. Die Aufgabe des Ingenieurs ist hierbei, den Objektplaner in Fragen der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu beraten und am Planungskonzept mitzuwirken. Hierfür werden beispielweise verschiedene Lösungsmöglichkeiten für das Tragwerk aufgeführt, welche zeichnerisch dargestellt und bezüglich der Baukosten abgeschätzt werden.

In der Entwurfsplanung (LPH3) wird die konkrete Tragwerkslösung erarbeitet. Dies beinhaltet beispielsweise eine überschlägige statische Berechnung, um die Abmessungen und Baustoffe der zum Tragwerk gehörenden. Bauteilen festzulegen. Auf dieser Grundlage können dann Betonstahlmengen, sowie Stahl- und Holzmengen überschlägig ermittelt und in die Kostenberechnung und Terminplanung einbezogen werden. Wie auch die Vorplanung wird die Entwurfsplanung in einer frühen Phase der Objektplanung durchgeführt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung sollten jedoch die Eingabepläne des Objektplaners abschließend erstellt werden können, da die Ergebnisse der Genehmigungsplanung als noch folgende Leistungsphase sich aufgrund der Voruntersuchungen in der Regel nur noch im unerheblichen Ausmaß auf die Eingabepläne auswirken dürften.

In der Genehmigungsplanung (LPH4) erfolgt die statische Berechnung auf Grundlage der abgeschlossenen und genehmigten Bauantragsplänen. Es wird dabei das Tragwerk bezüglich dessen Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit nach den geltenden technischen Regelungen analysiert und in einer prüffähigen Statik nachgewiesen. Die Ergebnisse der statischen Berechnung werden zudem in Positionsplänen zusammenfassend dargestellt, damit diese in die Ausführungsplanung des Objektplaners einbezogen werden können.

In der Ausführungsplanung (LPH5) werden die Ergebnisse der vorangegangenen Leistungsphasen in zur Bauausführung geeigneten Plänen dargestellt. Dies betrifft beispielsweise Bewehrungspläne im Massivbau, oder Konstruktionspläne im Stahl- und Holzbau. Zusätzlich zur zeichnerischen Darstellung werden exakte Stücklisten erstellt, so dass z.B. die Bewehrung nach dieser Vorgabe bestellt werden kann. Als Planungsgrundlage dient die abgeschlossene Ausführungsplanung des Objektplaners, da beispielsweise auch Deckendurchbrüche für die technische Gebäudeausrüstung zu berücksichtigen sind.

In der Leistungsphase 6 werden Beiträge zur Mengenermittlung und Leistungsbeschreibung des Objektplaners geleistet. Es wird z.B. der Bedarf an konstruktiven Stahlteilen und statisch erforderliche Befestigungs- und Verbindungsmitteln überschlägig ermittelt. Außerdem können vergleichende Kostenübersichten und Beiträge zum Leistungsverzeichnis des Tragwerkes erbracht werden.

Mit der Leistungsphase 6 gilt die Tragwerksplanung nach den Grundsätzen der HOAI als abgeschlossen. Darüber hinaus kann jedoch auch die Überwachung und Betreuung der Bauausführung das Mitwirken des Tragwerksplaners erfordern. Gemäß dem Leistungsbild der Objektplanung würde dies der Leistungsphase 8 entsprechen. Im Gegensatz zur Objektplanung sind die Baustellenbesuche im Bereich der Tragwerksplanung in der Regel auf die Rohbaumaßnahme bzw. die Konstruktion des Tragwerkes begrenzt. Im Massivbau ist in diesem Zusammenhang z.B. die Ingenieurkontrolle der Bewehrungsführung auf der Baustelle (Bewehrungsabnahme) zu nennen.

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